Wichtig:

Flohmarkt auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof kann 2023 nicht stattfinden. 

Leider wird auf absehbare Zeit auf dem Parkplatz vor dem Littenweiler Bahnhof kein Flohmarkt stattfinden können. Die Pädagogische Hochschule errichtet auf ihrem Gelände ein neues Gebäude. Der Erdaushub, der ursprünglich zu einer Deponie gebracht werden sollte, wird nun auf dem Parkplatz zwischengelagert. Ob in diesem Jahr ein SPD - Flohmarkt in Freiburg-Littenweiler stattfindet, hängt davon ab, ob wir einen geeigneten anderen Platz finden. 26.02.2023

Wichtig: Neue Flohmarktzeiten und neue Standgebühr

Ab dem Jahr 2022 endet der Flohmarkt eine Stunde früher als bisher. Der Abbau der Stände beginnt ab 14 Uhr.

Die Standgebühr wird ebenfalls angepasst. Sie beträgt ab sofort 20 Euro je angefangene 3 m Standlänge.


Anmeldung

Das Anmeldeformular für unsere Flohmärkte wird rechtzeitig zu Beginn der neuen Flohmarktsaison im Jahr 2023 wieder an dieser Stelle zu finden sein.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Flohmarktordnung für den Flohmarkt des SPD Ortsvereins Freiburg-Ost

(Stand 17.07.22)

  1. Die An- und Abmeldung erfolgt per Mail an flohmarkt-littenweiler(at)web.de jeweils mit vollständigen Namen, Kfz- Kennzeichen und gewünschter Standgröße.
  2. Die Teilnahme ist auf 70 Flohmarktstände begrenzt.
  3. Aufbau ist von 8 – 10 Uhr, der Abbau von 14 – 15 Uhr.
  4. Keine vorherige Reservierung (z.B. durch vorheriges Abstellen von Fahrzeugen), keine Pavillonzelte.
  5. Den Anweisungen des Veranstalters ist zu folgen.
  6. Fahrzeuge (Pkw, Lkw und Anhänger) sind nach dem Entladen von der Flohmarktfläche zu entfernen. Der Flohmarkt findet ausschließlich im Bereich des PH-Parkplatzes statt und nicht auf den angrenzenden Rasenflächen.
  7. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch an Flohmarkttagen (kein Parken im Halteverbot): Parkplätze stehen gegen ein geringes Entgelt auf dem P&R Platz der DB und im Parkhaus der Pädagogischen Hochschule zur Verfügung.
  8. Toiletten befinden sich an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 1.
  9. Je angefangene 3m Standlänge (max. Tiefe der Verkaufsfläche 1m) werden 20,- Euro als Standgebühr fällig. Doppelreihen werden einzeln berechnet. Wenn Sie nicht erscheinen können, bitten wir Sie um eine Nachricht, da wir sonst die Standgebühren gemäß der Anmeldung erheben müssen.
  10. Für die Sicherheit ihrer Stände haften die jeweiligen Standbetreiber.
  11. Verstöße gegen die Flohmarktordnung führen zum umgehenden Marktausschluss.
  12. Und zu guter Letzt: Keinen Müll zurücklassen!

Helfen Sie bitte mit, eine angenehme Flohmarktatmosphäre zu schaffen. Alle sollen Freude daran haben!


Ihr Flohmarkt-Team vom SPD OV Freiburg-Ost

Häufig gestellt Fragen

1. Warum bekomme ich keinen Platz, obwohl ich mich zwei Wochen vorher angemeldet habe?
Für unseren Flohmarkt erhalten wir in der Regel dreimal mehr Anfragen als wir Plätze zur Verfügung haben. Entsprechend schnell und frühzeitig sind oft alle Plätze vergeben.


2. Ich habe Ihnen vor fünf Tagen geschrieben und habe noch keine Antwort erhalten.
Unser Markt ist ehrenamtlich organisiert. Entsprechend müssen wir neben Familie und Beruf die Zeit finden uns um den Markt zu kümmern. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn es mit der Antwort manchmal ein wenig länger dauert. Von wiederholten Anfragen bitten wir abzusehen, bzw. bitten Sie diese frühestens eine Woche nach Ihrer ersten Mail zu stellen.


3. Findet der Markt bei Regen statt?
Bei Dauerregen macht ein Open-Air-Flohmarkt selbstverständlich keinen Sinn und der Markt findet entsprechend nicht statt. Da uns z.Z. keine Möglichkeit zur Verfügung steht alle Beschicker/innen rechtzeitig zu informieren, erhalten Sie von uns keine entsprechende Information. Eine Abmeldung ist im Fall von Dauerregen selbstverständlich nicht erforderlich. Standgebühren fallen nicht an.


4. Findet der Markt bei extremer Hitze statt?
Bisher haben wir wegen zu hoher Temperaturen keinen Markt abgesagt. Uns ist aber bewusst, dass sehr heiße Sommertage für viele Menschen belastend sind. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig den Wetterbericht der kommenden Tage und sagen Sie ggf. Ihren Stand rechtzeitig ab.


5. Kann ich einen bestimmten Standplatz bspw. unterhalb der Bäume im Schatten reservieren?
Aus organisatorischen Gründen ist dies leider nicht möglich.


6. Werden Tische gestellt?
Dies ist leider nicht möglich.


7. Ich möchte zugunsten eines Vereins/einer Initiative verkaufen. Fallen die Standgebühren dennoch an?
Die Förderung von sozialen, kulturellen und sportlichen Engagements ist uns ein wichtiges Anliegen. Entsprechend halten wir bei jedem Markt fünf kostenfreie Stände für entsprechende Initiativen und Vereine bis eine Woche vor dem Markt bereit.

 

8. Wie kann ich meinen Stand aufbauen und was kostet mich mein Stand?
Zur Veranschaulichung einige Beispiele:

 

Beispiele zulässiger Standaufbau und Standgebühr:

Beispiel 1:

Standlänge gesamt: 5 Meter  -  40 Euro Standgebühr

Beispiel 2:

Standlänge gesamt: 2,70 Meter - 20 Euro Standgebühr

Beispiele für einen NICHT zulässigen Aufbau:

Und: „Geschenkkisten“ sind NICHT willkommen!!!

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